Der Equidenpass erklärt

23.9.2015 / Permalink

Der Equidenpass / Pferdepass

Der Equidenpass – der Pferdepass ist eine Art Personalausweis für das Pferd und dient zur Identifizierung.

Der Pferdepass dient nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, als Eigentumsnachweis.

 

Was steht drin?
 

  • Rasse
     
  • Name
     
  • Geschlecht
     
  • Lebensmittelstatus (Schlacht – oder Nichtschlachttier)
     
  • Abstammungsnachweis
     
  • Diagramm: Äußerliche Merkmale (Wirbel, weiße Anzeichen, ...)
     
  • Geschlecht und Farbe
     
  • Impfungen (bei zur Schlachtung bestimmten Pferden auch Arzeneimittelgaben)
     
  • Lebensnummer
     
  • Mikro – Chip Nummer (alle Pferde die ab dem 1. Juli 2009 geboren werden müssen einen Mikrochip zur Identifizierung haben)
     
  • Vollständiger Name und Adresse des Pferdebesitzers

 

Was bedeuten die verschiedenen Farben der Pässe (Zuchtverband Österreich)?
 

  • Rosa – Warmblut
     
  • Blau – Noriker
     
  • Grün – Haflinger
     
  • Weiß – Pinto – oder Islandpferd

Der Umschlag in rot oder grün hängt von der Institution ab die den Pass ausgestellt.

In Deutschland stellt der Zuchtverband rote Pässe aus und die FN grüne Pässe.

Der Equidenpass wird zum Beispiel vom österreichischen Pferdesportverband  (OEPS), dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausgestellt in Österreich oder Deutschland.

 

Wer auf einem Turnier starten möchte muss den Pferdepass vorweisen können, bei internationalen Turnieren benötigt das Pferd einen Pass der FEI (internationale Reiterliche Vereinigung).

 

Seit Juli 2000 benötigt jedes Pferd (binnen 6 Monate nach der Geburt) den Equidenpass (Identifizierungsdokument).
Der Halter – nicht der Pferdebesitzer (!) – ist für die Kennzeichnung verantwortlich.

Das bedeutet der Stallbetreiber muss von jedem Pferd in seinem Stall einen gültigen Pferdepass vorweisen können bei einer eventuellen Kontrolle.

Der Pferdepass muss außerdem immer mitgeführt werden (Fahrt auf ein Turnier, beim Tierarzt Termin, Klinik, Fahrt zu einem Training,...).
Das ist ein getroffenes Gesetz der EU seit Juli 2000:

(EU Richtlinie, Entscheidung 2000/68/EG vom 22.12.1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
"Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb Österreichs) muss ab 01.07.2000 mit einem Pferdepass (Equidenpass) ausgestattet sein".
 

Einem Missbrauch oder Fälschungen von Pferdepässen soll so besser vorgebeugt werden.

Da der Pferdepass ein Dokument ist dürfen Änderungen nur von befugten Personen vorgenommen werden!

Das Diagramm wird meist von einem Tierarzt ausgefüllt und enthält dann: Abzeichen  und alle Wirbel von Kopf und Hals in der Farbe ROT.